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Bestellung und Lieferung.

Alfred Verhoef versucht stets mindestens eine Querflöte von jeder Holzsorte vorrätig zu haben.

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Die Querflöten können im Atelier ausprobiert werden. In einigen Fällen kann eine Flöte für kurze Zeit mitgenommen werden, um an einem anderen Ort oder mit anderen Musikern auszuprobieren. Dies ist nur möglich unter der Bedingung, dass es innerhalb der Niederlanden ist und wenn die Flöte versichert ist. Atelier A.V. kann die Querflöte auch versichern lassen. Die Versicherungskosten pro Flöte betragen zwischen 10 und 20 Euro.

Flötisten oder Orchester, die eine Wahl getroffen haben und eine oder mehrere Flöten kaufen möchten, können innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Rechnung das Geld überweisen. Bis dahin bleibt die Flöte im Besitz des Ateliers.

Bei Bestellung eines Standardmodells wird ein Drittel des Totalbetrags innerhalb von acht Tagen überwiesen. Die Frist zwischen Bestellung und voraussichtlicher Lieferung wird zusammen besprochen und bestimmt. In Ausnahmefällen kann durch bestimmte Umstände eine Überschreitung der Frist vorkommen. Dies hat keinen Einfluss auf die feststehenden Absprachen. Wenn das Instrument fertiggestellt ist und den Vorstellungen entspricht wird der restliche Betrag bezahlt. Der Flötist/die Flötistin hat die Möglichkeit das Instrument auszutauschen für eine andere Querflöte, die in dem Moment im Atelier zum Verkauf angeboten wird. Der Preisunterschied wird verrechnet. Dies gilt nur bei Bestellungen des Standardmodells: offene Klappen, E-Mechanik, H-Fuß, in einigen Ausnahmen, auch C-Fuß.

Mehrwertsteuer
Auf fertiggestellte und verkaufte Querflöten innerhalb der EU wird die in dem Moment geltende Niederländische Mehrwertsteuer erhoben. Ausländische Käufer innerhalb der Eurozone, die ein durch das Niederländische Steueramt anerkannte MwSt-Nummer haben, können den MwSt-0 Tarif nutzen und brauchen dann keine MwSt zu bezahlen. Für Verkauf in Länder außerhalb der Eurozone gelten die für das betreffende Land festgelegten Vorschriften.

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Alfred Verhoef versucht stets mindestens eine Querflöte von jeder Holzsorte vorrätig zu haben.

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Die Querflöten können im Atelier ausprobiert werden. In einigen Fällen kann eine Flöte für kurze Zeit mitgenommen werden, um an einem anderen Ort oder mit anderen Musikern auszuprobieren. Dies ist nur möglich unter der Bedingung, dass es innerhalb der Niederlanden ist und wenn die Flöte versichert ist. Atelier A.V. kann die Querflöte auch versichern lassen. Die Versicherungskosten pro Flöte betragen zwischen 10 und 20 Euro.

Flötisten oder Orchester, die eine Wahl getroffen haben und eine oder mehrere Flöten kaufen möchten, können innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Rechnung das Geld überweisen. Bis dahin bleibt die Flöte im Besitz des Ateliers.

Bei Bestellung eines Standardmodells wird ein Drittel des Totalbetrags innerhalb von acht Tagen überwiesen. Die Frist zwischen Bestellung und voraussichtlicher Lieferung wird zusammen besprochen und bestimmt. In Ausnahmefällen kann durch bestimmte Umstände eine Überschreitung der Frist vorkommen. Dies hat keinen Einfluss auf die feststehenden Absprachen. Wenn das Instrument fertiggestellt ist und den Vorstellungen entspricht wird der restliche Betrag bezahlt. Der Flötist/die Flötistin hat die Möglichkeit das Instrument auszutauschen für eine andere Querflöte, die in dem Moment im Atelier zum Verkauf angeboten wird. Der Preisunterschied wird verrechnet. Dies gilt nur bei Bestellungen des Standardmodells: offene Klappen, E-Mechanik, H-Fuß, in einigen Ausnahmen, auch C-Fuß.

Mehrwertsteuer
Auf fertiggestellte und verkaufte Querflöten innerhalb der EU wird die in dem Moment geltende Niederländische Mehrwertsteuer erhoben. Ausländische Käufer innerhalb der Eurozone, die ein durch das Niederländische Steueramt anerkannte MwSt-Nummer haben, können den MwSt-0 Tarif nutzen und brauchen dann keine MwSt zu bezahlen. Für Verkauf in Länder außerhalb der Eurozone gelten die für das betreffende Land festgelegten Vorschriften.